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Kostenberechnung für Zivilverfahren
Die errechneten Kosten stellen die Gesamtkosten des Verfahrens dar. Das bedeutet nicht, daß Sie soviel bezahlen müssen, um den Prozeß zu führen. Im Urteil wird ebenfalls darüber entschieden, wer die Kosten zu tragen hat. Der Richter muß sich bei dieser Entscheidung am Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen orientieren. Grob ausgedrückt: Wer verliert zahlt alles.
Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den
prozessiert wird.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie
das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten
und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der Berufungsinstanz
berechnen wollen.
