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Bau- und Architektenrecht
(RA Graf)
Das Baurecht und das eng damit zusammenhängende Architektenrecht stellen
Spezialgebiete im Bereich des Zivilrechts dar, die zudem durch umfangreiche
eigene Regelungen (VOB, HOAI, DIN-Vorschriften) geprägt sind. Weiter ist
zu berücksichtigen, daß die abgeschlossenen Verträge zudem noch
sehr umfangreich sind und fast jeder Verwender seine eigenen Vertragsbestimmungen
in den Vertrag einbringen möchte, wodurch dann noch das AGB-Gesetz (Gesetz
über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einschlägig ist.
Sowohl im gerichtliche als auch im außergerichtlichen Bereich ist eine
sachgerechte Bearbeitung ohne ein Sachverständigengutachten selten möglich,
weshalb der sachbearbeitende Rechtsanwalt auch ein besonderes technisches Verständnis
besitzen muß.
Die notwendigen Voraussetzung zur interessengerechten Vertretung der uns übertragenen Angelegenheiten exisitieren in unserer Kanzlei. So wird z. B. die sich ständig weiterentwickelndee Rechtsprechung ständig aufgearbeitet, um unseren Mandanten die bestmögliche Vetretung zu gewährleisten.
Aber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung ist selbstverständlich zu beherrschen, um zu einer befriedigenden außergerichtlichen Lösung zu kommen. Wichtig sind insbesondere das vorhandene ausgeprägte Verhandlungsgeschick und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.
