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Familienrecht
(RA Herrmann)
Die Vertretung im Bereich Familienerecht betrifft insbesondere die Bereiche Ehescheidung, sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge und Vermögensauseinandersetzung.
Voraussetzung für die sachgerechte Vertretung unserer Mandanten ist die genaue Kenntnis der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der umfangreichen Rechtsprechung. Sichergestellt ist dies in unserer Kanzlei unter anderem durch die seit fast 30-jährige Tätigkeit in diesem Bereich.
Hier finden Sie die neueste "Düsseldorfer Tabelle 2010 " (© OLG Düsseldorf) zum Kindesunterhalt und die "Unterhaltsleitlinien der süddeutschen Oberlandesgerichte" (SüdL) jeweils als PDF-Datei.
